| 6. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das
Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Erfüllung
aller uns jetzt oder künftig gegen den Käufer zustehenden
Ansprüche vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum zur Sicherung jeder der uns zustehenden Saldoforderungen.
Eine Veräußerung der Ware ist dem Käufer nur
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet
und nur solange, wie er sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Wiederveräußerung
an uns ab, wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Käufer
ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung
treuhänderisch für uns im eigenen Namen einzuziehen.
Wir können diese Ermächtigung sowie die Berechtigung
zur Weiterveräußerung jederzeit frei widerrufen, wenn
der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht
nachkommt. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten
den Wert unserer gesamten Forderung mehr als 20%, so ist der
Besteller berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen. |
| |
| 7. Zahlungsbedingungen Es gelten die individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen, üblicherweise wird der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Käufer damit einverstanden, uns die üblichen Bankzinsen zu vergüten. Die Zahlung hat nur direkt an uns zu erfolgen. Bei Neukunden behalten wir uns die Zahlung per Vorauskasse vor.
|
| |
| 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für
alle aus dem Vertrag bestehenden Forderungen und, soweit gesetzlich
zulässig, vereinbarter Gerichtstand für alle Streitigkeiten
aus dem Vertrag ist das für unseren Sitz in Rüdesheim
am Rhein zuständige Gericht. Für alle Ansprüche
aus Verträgen und aus sonstigen Rechtsgründen gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
|
| |
| 9. Jungendschutz Gemäß dem
Jugendschutzgesetz geben wir keinen Sekt an Jugendliche unter
16 Jahren ab. Der Käufer bestätigt mit Abgabe der Bestellung,
dass er das erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz
aufweist.
|
| |
| 10. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere
Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird
hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
|
| |
|